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Eidesstattliche Erklärung von Arnold R. Beverly
8. Juni 1999


An das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten Bezirk Ost-Pennsylvania Antragsteller Mumia Abu-Jamal Fall Nr. 99 CIV 5089 (YOHN) Gegen Martin Horn, Bevollmächtigter der Strafvollzugsbehörde von Pennsylvania und Connor Blaine, Leiter der Strafvollzugsanstalt Greene. Eidesstattliche Erklärung von Arnold R. Beverly Ich, Arnold R. Beverly, erkläre, daß folgende Tatsachen wahr und richtig sind:

Ich war zugegen, als der Polizeibeamte Daniel Faulkner in den frühen Morgenstunden des 9. Dezember 1981 in der Nähe der Kreuzung Locust und 13. Straße erschossen wurde. Mir ist durch direktes Wissen bekannt, daß Mumia Abu-Jamal den Polizeibeamten Faulkner nicht erschossen hat.

Ich wurde zusammen mit einem anderen Mann beauftragt und bezahlt, Faulkner zu erschießen. Ich hatte gehört, Faulkner sei ein Problem für die Unterwelt und korrupte Polizisten, weil er dem Fluß von Schmier- und Bestechungsgeldern im Wege stand, mit denen die Nichtverfolgung illegaler Aktivitäten wie Prostitution, Spiel und Drogenhandel im Gebiet des Stadtzentrums erkauft wurde.

Faulkner wurde in den Rücken und dann ins Gesicht geschossen, bevor Jamal am Tatort eintraf. Jamal hatte mit der Schießerei nichts zu tun.

Vor der Erschießung Faulkners zeigte man mir ein Foto von Faulkner und sagte mir, dieser werde irgendwann in den frühen Morgenstunden des 9. Dezember 1981 am Johnny D (an der Ecke 13. Straße und Locust) eine Überprüfung vornehmen.

Zwei Männer wurden mit der Erschießung beauftragt, damit jeder von uns die Gelegenheit zum Schuß ergreifen, den Auftrag erledigen und verschwinden konnte. Der andere Mann gab mir eine 38er Spezial, wie die Polizei sie hat, und ich hatte außerdem noch meinen eigenen 22er-Kaliber Revolver.

Ich wartete am Eingang der Schnellbahn an der nördöstliche Ecke der Kreuzung Locust und 13. auf dem Parkplatz. Ich trug eine grüne Armeetarnjacke. Der andere Mann wartete auf der südlichen Seite der Locust Street östlich der 13. Straße in Richtung Camac Street.

Während ich am Eingang zur Schnellbahn darauf wartete, daß Faulkner am angegebenen Ort eintraf, sah ich Polizeibeamte in diesem Gebiet. Zwei Polizeibeamte in Zivil standen auf der westlichen Seite der 13. an der Nordseite der Locust Street. Außerdem saß ein Polizeibeamter in Uniform in einem Wagen in der Ecke des Parkplatzes. Sie blieben dort, während die Erschießung Faulkners stattfand. Ich machte mir keine Sorgen über die Anwesenheit der Polizei, weil ich glaubte, daß sämtliche Polizisten am Tatort nur da seien, um mir zu helfen, da ich von der organisierten Unterwelt beauftragt worden war, Faulkner zu erschießen.

Nach einer Weile sah ich, wie Faulkner aus einem kleinen Polizeiauto ausstieg, das an der Locust Street östlich der 13. Straße hinter einem VW stand. Faulkner war alleine. Er stieg aus dem Polizeiwagen aus und ging vor zu dem VW.

Ich hörte das Knallen eines Schusses aus der Richtung östlich von der Locust Street. Faulkner fiel auf dem Bürgersteig neben dem VW auf die Knie. Ich hörte einen weiteren Schuß, und er muß meine linke Schulter gestreift haben. Ich griff nach meiner Schulter und hatte Blut an der Hand.

Ich rannte über die Locust Street und stand über Faulkner, der rückwärts auf den Bürgersteig gefallen war. Ich schoß Faulkner aus nächster Nähe ins Gesicht. Jamal wurde kurz nach diesem Vorgang von einem uniformierten Polizisten, der am Tatort eintraf, angeschossen.

Polizeiautos kamen aus allen Richtungen. Außerdem trafen auch Fußpatrouillen ein. Ich sah ein Weißhemd [höherer Polizeibeamter] mitten auf der Kreuzung 13. & Locust aus einem Wagen steigen, genau als ich die Stufen zur Schnellbahn hinunterging.

Ich verließ das Gebiet unterirdisch durch die Schnellbahntunnel und traf gemäß vorheriger Verabredung einen Polizisten, der mir weiterhalf, als ich das Schnellbahnsystem ungefähr drei Häuserblocks weiter verließ. Dort wartete ein Wagen auf mich, und ich verließ das Gebiet des Stadtzentrums. Die vorstehenden Aussagen wurden in Kenntnis der Strafbestimmungen nach 18 Pennsylvania C.S. Abschnitt 4904 bezüglich der Strafbarkeit einer falschen eidlichen Erklärung gegenüber Behörden gemacht.
Arnorld R. Beverly 8. Juni 1999